EnBW plant Neubau eines Ölkraftwerkes
Die deutsche Energiewende im Vergleich zu energiepolitischen Entwicklungen in Amerika

2. Januar 2019

Die verbliebenen 7 in Betrieb befindlichen Kernkraftwerksblöcke in Deutschland erzeugen aktuell durchschnittlich ca. 13% der in Deutschland benötigten Strommenge.[1] Aufgrund des in Deutschland beschlossenen Kernenergieausstieges allerdings nur noch bis Ende 2022.

Werden die sogenannten erneuerbaren Energien, welche laut Plan der Bundesregierung bis ins Jahr 2030 ca. 65% des Strombedarfs decken sollen, dies ausgleichen können? An windstarken Tagen können die vorhandenen Windernergieanlagen bereits jetzt mehr als 60% des benötigten Stromes produzieren (z.B. am 8.12.2018) an windschwachen Tagen aber teilweise weniger als 1% der benötigten Leistung (z.B. am 25.3.2018).[2] Ein weiteres Problem ist der Netzausbau, der meiste Wind wird im Norden produziert, und kann wegen fehlender Netzkapazitäten nicht im benötigten Maße in den Süden transportiert werden. Die Windkraftanlagen werden daher häufig abgeschaltet, weil der Strom nicht gebraucht bzw. nicht transportiert werden kann. Bezahlt werden muss er dennoch, die Ausfallzahlungen an die Betreiber sind im Posten Netzentgelt der Stromrechnung enthalten.

EnBW, der Netzbetreiber in Baden-Württemberg, plant deshalb des Neubau eines mit Heizöl betriebenen Kraftwerkes, da nach Abschaltung des KKW Neckarwestheim großflächige Stromausfälle in ungünstigen Situationen sonst nicht verhindert werden können. Das Ölkraftwerk soll nur im “Notfall” Strom produzieren. Es darf nur 1500 Stunden im Jahr laufen, geschätzt wird ein Wert von 40-50 Stunden im Jahr.[3] Die Bundesnetzagentur plant insgesamt 4 neue Kraftwerke in Süddeutschland mit insgesamt 1,2 Gigawatt Kapazität. Die geschätzten Baukosten belaufen sich auf 100 Millionen € pro Kraftwerk.

Wirtschaftliche Betrachtung

Kein Unternehmen würde ein Kraftwerk bauen, welches nur 50 Stunden im Jahr Strom verkaufen kann. Der Netzbetreiber – Netze und Kraftwerke sind in Deutschland getrennt worden – in Baden-Württemberg Transnet BW – zahlt dem Kraftwerksbetreiber (EnBW) eine Entschädigung für das Vorhalten der Leistung für den Notfall und legt diese Zahlungen auf die Netzentgelte um. Die Netzentgelte wiederum finden sich als Posten auf der Stromrechnung der Verbraucher. Die 100 Millionen Euro pro Kraftwerk werden also auf die Stromverbraucher umgelegt.

Wie sieht die Rechnung für EnBW aus. Der Konzern ist seit 2010 zu 45% im Besitz des Landes Baden-Württemberg, also im Besitz des Bürger des Bundeslandes. Die noch vorhanden Kernkraftwerke sind für die Betreiber wichtige Gewinnbringer. Die technische Nutzungsdauer eines Kernkraftwerkes beträgt üblicherweise 40-60 Jahre. Mittlerweile wird selbst eine Verlängerung auf 80 Jahre diskutiert.[4] Neckarwestheim II ist eines der jüngsten Kernkraftwerke und ging 1989 ans Netz. Die Restnutzungsdauer würde selbst bei vorsichtiger Betrachtung noch ca. 20 Jahre betragen. Die wesentlichen Bauteile eines Kernkraftwerkes (Reaktorgebäude, Dampferzeuger, Reaktordruckgefäß) haben eine bilanzielle Abschreibungsdauer von 19 Jahren, Kühltürme werden auf 25 Jahre abgeschrieben.[5] Deshalb ist für den Betreiber des Kraftwerkes der Betrieb ab dem dritten Jahrzehnt am lukrativsten, da die Kredite bezahlt sind und die Abschreibungskosten rapide sinken.

Die Bürger des Landes zahlen also doppelt. Durch die erzwungene Stilllegung einer technisch einwandfreien Cash-Cow im Landesbesitz werden zukünftige Gewinne verhindert, zusätzlich zahlt er erhöhte Netzentgelte für den verbrauchten Strom.

Umweltaspekte

Deutschland gibt sich als Vorreiter in Sachen Umwelt- und Klimaschutz, ist aber gezwungen, Ölkraftwerke zu bauen, um einen Blackout zu verhindern. Es ist das offene Eingeständnis, dass auch bei weiterem Ausbau der erneuerbaren Energien immer noch beinahe gleichgroße Kapazitäten grundlastfähiger Reservekraftwerke bereitstehen müssen (im Inland oder als Stromimporte), um im Falle von Dunkelflauten (dunkel und wenig Wind) den Blackout zu vermeiden. Das parallel dazu versucht wird, zusätzlich aus der Kohle auszusteigen und den Verkehr auf Elektroenergie umzustellen ist ein Vorhaben, welches “mehr als ambitioniert” ist. Die meiste Energie in Deutschland stammt immer noch aus Kohle. Das liegt daran, dass nur abgeschriebene Kohlekraftwerke noch Gewinn machen können und die Kohlekraftwerke daher umweltfreundlichere moderne Gaskraftwerke verdrängt haben. Deshalb ist die Energieerzeugung in Deutschland weder CO²-ärmer, noch sauberer geworden. Lediglich der Preis für den Endkunden hat sich verdoppelt. Die Bundesregierung hält dennoch stur an ihrem Kurs fest und will vorrangig die Windenergie  weiter ausbauen.

Alternativen – Entwicklung in den USA und Kanada

Die USA wird in vielen Medien gescholten, weil sie aus dem Pariser Klimaabkommen ausgestiegen ist. Sie hat jedoch im Gegensatz zu Deutschland ihren CO²-Ausstoß und den Schadstoffausstoß in den letzten Jahren erheblich reduziert. Ursächlich dafür war die Verdrängung der Kohle durch Gas, welches mittels Fracking erheblich günstiger geworden ist. Aber auch die Kernkraft wird zukünftig eine wichtige Rolle spielen.

Aktuell sind in den USA zwar nur zwei große Kernkraftwerke (Vogle 3 und 4) im Bau (Video 11/2018) und sollen im Jahre 2021 bzw. 2022 ans Netz gehen. Es sind aktuell die einzigen Kernkraftwerke im Bau in den USA und gehören zur Generation III+. Ein baugleiches Kraftwerk der Reihe AP1000 ist im Juni in China in Betrieb gegangen.

Zukunftsausblick SMR-Reaktoren

DIe Zukunft liegt jedoch in Generation IV Reaktoren, die aufgrund ihrer Konstruktionsprinzipien eine inhärente Sicherheit bieten. Großes Potential bieten dabei sogenannte SMR (Small Modular Reactor), beispielsweise der IMSR des kanadischen StartUps Terrestrial Energy. Der Flüssigsalz-Reaktor leistet 195 MW elektrische Leistung, also etwa ein Fünftel von großen Kernkraftwerken. Die Baukosten werden mit unter 1 Milliarde US$ angegeben. Durch die modulare Bauweise, d.h. die Reaktoren werden industriell an einem Ort produziert, zum Bestimmungsort transportiert und dort “nur noch zusammengebaut”, sollen die beim Bau von Großreaktoren in westlichen Ländern bisher üblichen Bauverzögerungen und Kostensteigerungen vermieden werden.

Die ersten Reaktoren dieses Typs sollen bereits in den 2020ern in Betrieb gehen. Der IMSR erfährt Unterstützung durch die Behörden Kanadas, der USA und Großbritanniens.[6] 

Auch Vertreter von Energieversorgern arbeiten in einem Beirat mit Terrestrial Energy zusammen, unter anderen große amerikanische und kanadische Betreiber von Kernkraftwerken wie NextEra Energy, Southern Nuclear, Duke Energy, Tennessee Valley Authority oder Bruce Power. Aber auch die französisch belgische Engie ist im Beirat vertreten. Es ist also denkbar, dass französische und belgische Kernkraftwerke zukünftig durch Reaktoren wie den IMSR ersetzt werden.

Im Gegensatz zu konventionellen Reaktoren produziert der IMSR auch Prozesswärme von 600℃, die beispielsweise für den Einsatz zur Wasserstoffproduktion oder anderen chemischen Prozessen (Herstellung synthetischer Kraftstoffe, Ammoniak etc.) oder zur Meerwasserentsalzung genutzt werden können. In einer Studie wird ein neuartiges Verfahren zur wirtschaftlicheren Wasserstoffproduktion mit Hilfe des IMSR untersucht.[7]

Der IMSR ist nicht der einzige SMR mit guten Chancen zur Realisierung. Verschiedene Anbieter, u.a. Terrapower, x-energy und NuScale arbeiten an der Lizensierung ihrer Reaktoren mit dem Ziel der Inbetriebnahme in den 2020ern. Eine detaillierte Übersicht der SMR-Projekte findet sich bei der World Nuclear Association.

In den USA und Kanada kooperieren Kraftwerksbauer, Forschungseinrichtungen und Energieversorgungsunternehmen[8], um neue Reaktortypen zu realisieren. Die amerikanische[9] und kanadische Regierung fördern diese Entwicklung.

Wirtschaftliche Perspektiven der Energieversorger

In den USA liefern die aktuell 99 im Betrieb befindlichen Reaktorblöcke ca. 20% des Strombedarfs.[10]  Die meisten Kraftwerke besitzen Betriebsgenehmigungen bis in die 2030er und 2040er Jahre.[11] Bei kanadische Reaktoren reichen die Betriebsgenehmigungen sogar bis in die 2050er Jahre (Darlington und Bruce).[12]

Mit den weitgehend abgeschriebenen Kraftwerken können die Energieversorger hohe Deckungsbeiträge erwirtschaften. Das per Fracking günstig gewonnene Erdgas hat in den letzten Jahrzehnten den Anteil von Kohle überholt. Die erneuerbaren Energien tragen inzwischen 15% zum Energiemix bei.[13] Der durchschnittliche Strompreis für Endkunden beträgt ca. 10 US-Cent pro KWh und ist trotz allgemeiner Preissteigerungen stabil geblieben. In Kanada zahlen die Kunden noch weniger.[14] In Kalifornien, wo der Anteil von Erdgas und Kernkraft gesunken ist und der Anteil der erneuerbaren Energien stark gewachsen ist, zahlen die Bewohner allerdings über 16 US-Cent pro kWh. Als Ursache für den Preisanstieg gilt der Ausbau der Solar- und Windenergie und die Schließung des Kernkraftwerkes San Onofre.[15]

In Deutschland leiden die Energieversorger unter der von der Politik erzwungenen Energiewende. Die einst als “Witwen- und Waisenaktien” geltenden Versorger RWE und VEBA (heute Eon) sind weit von ihren einstigen Börsenkursen entfernt und in einer schwierigen Situation. Durch die Vorrangeinspeisung der erneuerbaren Energien wurden viele Kraftwerke unwirtschaftlich. Hohe Sonderabschreibungen mussten vorgenommen werden. Auch die Stadt Dortmund als größter kommunaler Anteilseigner und andere Ruhrgebietsstädte leiden unter der Geschäftsentwicklung von RWE. 2010 konnte der stadteigene Versorger DSW21 noch 70 Millionen Euro Dividende als Einnahme verbuchen. Für 2015 und 2016 wurde die Dividende dann komplett gestrichen. Im gleichen Zeitraum erhöhte die Stadt Dortmund den Grundsteuerhebesatz B um 27% (von 480% auf 610%). Zur Einordnung – die Gesamteinnahmen aus der Grundsteuer in Dortmund betrugen im Jahr 2016 (also nach den Erhöhungen) 119,1 Millionen Euro[16]. Auch hier zahlen die Bürger wie im Fall EnBW doppelt für die Energiewende.

Selbst die erneuerbaren Energien sind für die Betreiber oft kein gutes Geschäft. Viele Windenergieanlagen schreiben trotz Subventionen und Vorrangeinspeisung rote Zahlen.[17]

Wenn die Förderung nach 20 Jahren ausläuft und die Vorrangeinspeisung endet, wird es noch bitterer aussehen. Die Betreiber müssen den erzeugten Strom dann zu Marktpreisen verkaufen (wie jeder andere Betreiber von Kraftwerken) und dieser ist bei starkem Wind (=Überangebot an Strom) sehr niedrig bis negativ. Und bei wenig Wind und hohen Preisen produzieren die Anlagen naturgemäß nur wenig Strom.

Unter marktwirtschaftlichen Bedingungen werden Kraftwerke nach 20 Jahren erst richtig lukrativ, da die Kredite zur Finanzierung der Anlagen getilgt sind und die Abschreibungskosten abnehmen. Im Gegensatz dazu werden in Deutschland viele Windenergieanlagen nach Ablauf der Subventionen als wirtschaftlicher Totalschaden enden.[18]

Die heimischen Energieerzeuger werden ihr Geschäft zukünftig zum Teil mit den Entschädigungen verdienen müssen, die sie für das Vorhalten der Reservekraftwerke erhalten. Auch die Energieversorger in den USA und Kanada werden in den nächsten Jahrzehnten erhebliche Investitionen tätigen müssen, um alte Kraftwerke zu ersetzen. Diese Investitionen werden die Energieversorgung in Amerika aber sicherer, schadstoffärmer und CO²-ärmer machen und dies ohne negative Auswirkungen auf die Wirtschaftlichkeit und die Versorgungssicherheit. Für die neuen Kernkraftwerke wird eine wirtschaftliche Nutzungsdauer von 80-100 Jahren angenommen. Zusätzlich bieten die neuartigen Generation-IV-Kernkraftwerke zusätzliche Möglichkeiten, wie den Einstieg in die wirtschaftliche Wasserstoffproduktion und die Nutzung von herkömmlichem Atommüll als Brennstoff, und damit zur Lösung der Atommüllproblematik. Der wirtschaftliche Ausbau der Elektromobilität (für Kurzstrecken) und der wasserstoffbasierten Mobilität (für Langstrecken) ist damit in Amerika eine realistische und machbare Option.

Fazit

Die volkswirtschaftlichen Verluste durch die deutsche Energiewende schätzt der Ökonom Daniel Stelter vorsichtig geschätzt auf 500 bis 1.000 Milliarden Euro.[19] Andere Berechnungen gehen von 1.000 bis 2.000 Milliarden aus.[20] Dem stehen äußerst bescheidene Erfolge in Punkto CO²-Reduzierung und Vermeidung von fossilen Brennstoffen entgegen. Die Abhängigkeit von ausländischen Energiequellen steigt. Die wirtschaftlichen Folgen eines wahrscheinlicher werdenden Blackouts sind dabei noch nicht berücksichtigt.

Während deutsche Energieversorger in Ölkraftwerke investieren (müssen), tätigen  amerikanische und kanadische Unternehmen nachhaltige Investitionen in Zukunftstechnologien.

Disclaimer

Die Inhalte dieses Artikels dienen ausschließlich der Information und stellen nicht eine Anlageberatung oder sonstige Empfehlung im Sinne des Wertpapierhandelsgesetzes dar. Offenlegung zu Wertpapierbeteiligungen: Der Autor besitzt Aktien der Southern Company.


[1] https://www.electricitymap.org/?page=country&solar=false&remote=true&wind=false&countryCode=DE

[2] https://www.energy-charts.de/power_de.htm

[3] http://www.marbacher-zeitung.de/inhalt.marbach-plaene-fuer-neues-kraftwerk-praesentiert.0d1761d7-debd-4e28-8a0f-a288083caf8b.html

[4] https://www.ingenieur.de/technik/fachbereiche/energie/schweizer-kernkraftwerke-80-jahre-lang-laufen/

https://www.heise.de/tr/artikel/Laufzeit-80-Jahre-1157886.html

[5] https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Weitere_Steuerthemen/Betriebspruefung/AfA-Tabellen/1995-01-24-afa-24.pdf?__blob=publicationFile&v=1

[6] https://www.terrestrialenergy.com/category/press-release/

[7] https://www.terrestrialenergy.com/2018/09/terrestrial-energy-usa-partners-with-leading-energy-company-national-labs-to-produce-economical-clean-hydrogen-with-generation-iv-nuclear-energy/

[8] http://smrstart.org/

[9] https://www.energy.gov/articles/energy-department-announces-new-investments-advanced-nuclear-power-reactors-help-meet

[10] https://www.eia.gov/totalenergy/data/browser/?tbl=T08.01#/?f=A&start=200001

[11] https://www.eia.gov/todayinenergy/detail.php?id=18591

[12] https://en.wikipedia.org/wiki/List_of_nuclear_reactors#Canada

[13] https://de.statista.com/infografik/8762/stromerzeugung-in-den-usa-nach-energietraeger/

[14] https://de.statista.com/statistik/daten/studie/13020/umfrage/strompreise-in-ausgewaehlten-laendern/

[15] https://ruhrkultour.de/teurer-strom-in-kalifornien/

[16] Deutscher Städtetag: Gemeindefinanzbericht 2017, S. 60 – http://www.staedtetag.de/imperia/md/content/dst/veroeffentlichungen/gemeindefinanzbericht/gemeindefinanzbericht_2017_langfassung.pdf

[17] https://www.swr.de/report/windkraft-flaute/windraeder__manuskript/-/id=233454/did=14107844/mpdid=14227672/nid=233454/1fpu9gb/index.html

http://bi-plgw.de/joomla/index.php/wissensdatenbank/wirtschaftlichkeit/36-risiko-bei-investitionen-in-windkraft.html

[18] https://www.wiwo.de/technologie/green/20-jahre-eeg-alte-windkraftanlagen-gehen-in-drei-jahren-vom-netz/20527350.html

[19] https://think-beyondtheobvious.com/stelters-lektuere/warum-deutschlands-energiewende-wirkungslos-ist/

[20] https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/warum-deutschlands-energiewende-wirkungslos-ist-15703143.html (Paywall)

 

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Rechtsstaat Bundesrepublik Deutschland (1949 – 2015) – Ein Nachruf

20. November 2016

Die Bundesrepublik Deutschland ist gemäß Grundgesetz ein Rechtsstaat, dessen Kern die Gewaltenteilung und die Bindung der Exekutive an das Gesetz ist. Eine Regierung, die Gesetze missachtet, verletzt die Grundlagen unseres (Rechts)-staates und zerstört das Vertrauen der Bürger in den Staat.

Die Ereignisse vom September 2015, die Selbstaufgabe der staatlichen Souveränität, habe ich fassungslos verfolgt. Im Nachgang der Ereignisse habe ich mich mit der Frage beschäftigt, ob das Handeln der Regierung von den Gesetzen gedeckt war. Verstöße gegen internationale Verträge wie die Nichtbeistandsklausel der EURO-Verträge oder die Dublinverordnung sind ja quasi schon an der Tagesordnung. In diesen Fällen könnte man jedoch argumentieren, dass die freiwillige Übernahme von Lasten durch Deutschland kein Verstoß darstellt, da man sich damit nur selbst und nicht den Vertragspartner schlechterstellt. Aber wie sieht es mit der deutschen Gesetzgebung zum Thema Grenzöffnung aus?

Ich habe mich als Nichtjurist mit den entsprechenden Gesetzen beschäftigt und bin dabei auf §18 des Asylgesetzes gestoßen. Das Gesetz sagt eindeutig: „Dem Ausländer ist die Einreise zu verweigern, wenn er aus einem sicheren Drittstaat (§ 26a) einreist“ und „Der Ausländer ist zurückzuschieben, wenn er von der Grenzbehörde im grenznahen Raum in unmittelbarem zeitlichem Zusammenhang mit einer unerlaubten Einreise angetroffen wird […].“. Es gibt jedoch eine Ausnahmeklausel: „Von der Einreiseverweigerung oder Zurückschiebung ist im Falle der Einreise aus einem sicheren Drittstaat (§ 26a) abzusehen, soweit […]das Bundesministerium des Innern es aus völkerrechtlichen oder humanitären Gründen oder zur Wahrung politischer Interessen der Bundesrepublik Deutschland angeordnet hat.“ Außerdem fordert das Gesetz: „Die Grenzbehörde hat den Ausländer erkennungsdienstlich zu behandeln.“ Zu diesem Punkt gibt es keine Ausnahmeregelung, das Zulassen einer unkontrollierten Einreise ist ein klarer Gesetzesbruch.

Mich verwunderte, dass in der medialen Darstellung der Grenzöffnung üblicherweise davon die Rede war, dass Merkel nach Absprache mit Gabriel und Feymann die Grenzen geöffnet hat. Laut Gesetz ist es jedoch Aufgabe des Bundesinnenministers, die Ausnahmeregel anzuordnen. Diese Ausnahmeregelung, die rechtliche Grundlage der Grenzöffnung, ist von den Medien jedoch nicht thematisiert worden, ich konnte mich jedenfalls nicht daran erinnern. Hat die Regierung im Rahmen der Gesetze gehandelt?

Ich begann zu recherchieren und bat „meinen“ Bundestagsabgeordneten mir mitzuteilen, wann die Anweisung erfolgte, welchen Wortlaut die Anweisung hat, wie lange sie gilt/galt und welche Begründung genannt wurde. Außerdem fragte ich, warum die Einreisenden entgegen des Gesetzes nicht erkennungsdienstlich behandelt wurden.

Zur erkennungsdienstlichen Behandlung erklärte er, dass diese nur für Ausländer gilt, die bei den Grenzbehörden um Asyl nachsuchen, da gemäß Schengen an den Grenzen nicht kontrolliert wurde, bestand auch keine Pflicht zur erkennungsdienstlichen Behandlung. Für die „Durchsetzung der Pflicht zur erkennungsdienstlichen Behandlung durch die Grenzbehörde gem. § 18 Abs. 5 AsylG wurden die Kapazitäten der Bundespolizei im Herbst 2015 insbesondere in Bayern deutlich ausgebaut“. Hat aber wohl leider nicht gereicht, die Pflicht vollständig durchzusetzen.

Zu der Ausnahmegenehmigung konnte oder wollte er mir keine Antwort geben. Ich recherchierte weiter und stieß tatsächlich auf die Anordnung gemäß §18 Abs.4 Punkt 2. In der Antwort einer Anfrage im Rahmen des Informationsfreiheitsgesetzes teilt das Innenministerium mit: „Die Entscheidung, den betroffenen Personenkreis nicht zurückzuweisen wurde […] innerhalb der Bundesregierung getroffen. […] Eine schriftliche Anordnung des BMI gibt es nicht“.

Das Rechtverständnis der Bundesregierung nochmal im Klartext. Während jeder banalste Verwaltungsakt schriftlich zu erfolgen hat, erfolgt die Anordnung einer im Gesetz bestehenden Ausnahmeregelung lediglich mündlich, ohne Begründung und gilt seit über einem Jahr. Dies ist wahrlich ein starkes Stück.

Die meisten Parlamentarier scheint dies nicht zu stören. Einige Abgeordnete haben den Rechtsbruch im „Brandbrief“ an die Kanzlerin vom 17.1.2016 zwar offen angesprochen. Sie beziehen sich darin ausdrücklich auf §18 des Asylgesetzes: „Bei § 18 Abs. 4 AsylG handelt es sich allerdings erkennbar um eine Ausnahmevorschrift […]Sinn und Zweck der Vorschrift ist es jedoch nicht, durch eine bloße Anordnung des zuständigen Ministeriums für einen längeren Zeitraum oder gar auf Dauer die gesamte übrige Rechtslage, insbesondere § 18 Abs. 2 AsylG außer Kraft zu setzen. […] Daher sind wir der Überzeugung, dass wir – möglichst rasch – wieder zur Anwendung des geltenden Rechts zurückkehren müssen. Dies gilt sowohl im Hinblick auf den bereits mehrfach zitierten § 18 Abs. 2 AsylG als auch im Hinblick auf die Verordnung Dublin II/III“. Der Brief ist von Januar 2016, die Ausnahme gilt weiterhin. Konsequenzen ziehen die Unterzeichner des Brandbriefes jedoch bis heute nicht. Die Verfassung/der Rechtsstaat wird der Fraktionsdisziplin untergeordnet.

Bei einer der folgenreichsten Entscheidungen der Bundesrepublik hat das Parlament einfach darauf verzichtet, diese demokratisch zu legitimieren, sondern nimmt den Rechtsbruch einfach hin. Ich erinnere mich noch gut daran, wie der Bundestag im Eiltempo ein Gesetz beschlossen hat, um die religiöse Beschneidung von Jungen zu legalisieren. Diese Entscheidung halte ich zwar inhaltlich für skandalös – das Recht auf körperliche Unversehrtheit von Kindern wird religiösen Vorstellungen ihrer Eltern untergeordnet, sie werden quasi zu Sachen der Eltern gemacht – dem Rechtsstaat wurde aber Genüge getan. Das Versagen des Parlamentes im Rahmen der Flüchtlingskrise kann ich historisch nur vergleichen mit der Zustimmung der SPD-Abgeordneten zu den Kriegskrediten im Juli 1914 oder der Zustimmung der Zentrumsabgeordneten zum Ermächtigungsgesetz am 23.3.1933. Diesmal haben jedoch alle Abgeordneten versagt, es gibt keine parlamentarische Opposition. Ich bin immer noch schockiert und fassungslos und trauere um den Rechtsstaat Deutschland, geboren 1949 aus Trümmern, gestorben 2015 in Wohlstand durch den „Merkel-Putsch“ und rückratlose Abgeordnete.

Egal wie man zur Flüchtlingspolitik inhaltlich steht, sie unter moralischen, wirtschaftlichen oder gesellschaftlichen Aspekten beurteilt – wenn man darüber den Rechtsstaat opfert zerstört man den Kern unseres Staates. Es ist traurig, dass dies den meisten Bürgern und den meisten Politikern egal zu sein scheint.

P.S.: Eine treffende politische Erklärung (keine Entschuldigung) für das Versagen des Bundestages liefert der ehemalige Bundestagsabegordnete Gunter Weißgerber in seinem Artikel: „Ich bin dann mal weg!”, meinte der Staat und machte sich aus dem Staub.

P.P.S.: Der sächsische Ministerpräsident Tillich fordert am 19.11.2016: „Es reicht nicht mehr, dass man Politik erklärt, sondern der Bürger will, dass die beschlossenen Gesetze auch eingehalten und umgesetzt werden“. Eine späte Erkenntnis.

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Die Einheitskrankenkasse (aka Bürgerversicherung) kommt mit Sicherheit – Eine Prognose

16. November 2016

Forderungen, das in Deutschland bestehende System aus gesetzlicher (GKV) und privater (PKV) Krankenversicherung zusammenzulegen gibt es schon lange, vor allem von Seiten der SPD, Grünen, Linken und den Gewerkschaften. Die Zusammenlegung ist aus meiner Sicht zwingend. Dieser Text ist jedoch kein Plädoyer für die Einheitskasse, sondern eine Prognose basierend auf folgenden Überlegungen.

Wer sich mit der demographischen Entwicklungen Deutschlands beschäftigt erkennt, dass die Verschiebung des Verhältnisses zwischen der arbeitenden Bevölkerung und Rentnern sich innerhalb der nächsten 10-15 Jahre – wenn die Babyboomer-Generation in Rente geht – dramatisch verändern wird. Während momentan zwei Beschäftige auf einen Rentner kommen wird in wenigen Jahren ein Beschäftigter für einen Rentner aufkommen müssen.

Die Konsequenzen dieser Entwicklung für das Rentensystem werden häufig diskutiert. Die Auswirkungen auf die Krankenversicherung sind aber meines Erachtens noch dramatischer. Auch wenn viele Rentner mittlerweile auch in die Krankenversicherung einzahlen, liegen die Kosten pro Versichertem bei den Rentnern naturgemäß erheblich höher als bei jüngeren Leuten. Man sagt, dass ein Großteil der Kosten in den letzten zwei Lebensjahren anfällt.

In der GKV bleiben den verantwortlichen Politikern nur die Wege, die Beiträge zu erhöhen, die Leistungen zu kürzen und den Steuerzuschuss an die GKVs zu erhöhen. Wahrscheinlich wird die Politik alle diese Wege gehen. Die Beschäftigten werden also immer höhere Abzüge für Renten- und Krankenversicherung haben. Leistungskürzungen sind in Deutschland bisher kaum durchzusetzen gewesen. Ich erinnere mich noch gut an den Shitstorm vor einigen Jahren, als der mittlerweile verstorbene Philipp Mißfelder als Vorsitzender der der Jungen Union thematisiert hatte, ob bei 85jährigen statt des künstlichen Hüftgelenkes nicht auch Krücken reichen würden. Die Politik wird versuchen, solche Rationierungen so lang wie möglich zu vermeiden.

Die PKV leidet hingegen unter den Niedrigzinsen, welche die Kalkulationen der Altersrückstellungen negativ beeinflussen, und dadurch zu weiter steigenden Beiträgen führt. Außerdem werden Privatversicherte von vielen Ärzten und Krankenhäusern als Melkkühe angesehen, an denen man richtig verdienen kann. Außerdem wird es für die PKV immer schwerer neue junge Kunden zu finden, was zur Alterung der Tarife und zu weiteren Kostensteigerungen führt.

Was spricht für die Einheitskasse? Aus meiner Sicht wird der Druck auf die GKV in einigen Jahren so groß werden, dass die Politik sich dazu entschließen wird, die PKV mit der GKV zu verschmelzen, um an die Altersrückstellungen der PKV-Versicherten zu gelangen. Diese betrugen 219 Mrd € in der der privaten Kranken und Pflegeversicherung (Stand 2015) und dürften in wenigen Jahren die 300 Mrd Schwelle überschreiten, also reden wir hier nicht von Peanuts.

Mit der Überführung der Rücklagen in das neue System der Einheitskasse wird das Gesundheitssystem noch für einige Zeit zu stabilisieren sein. Die Beiträge können so stabilisiert und die harten und unpopulären Entscheidungen noch einige Jahre hinausgezögert werden. Die neue Einheitskasse wird eine Grundversorgung bieten, jede darüber hinaus gehende Versorgung kann bei den privaten Versicherungen dazu gebucht werden. Den Privaten Versicherungen verbliebe das Geschäft mit den Zusatzversicherungen, welches umso größer wäre, je eingeschränkter die Grundversorgung wäre.

Ich als Privatversicherter mache mir deshalb keine Sorgen, ob ich meinen Beitrag im Rentenalter noch zahlen kann, da ich diese Entwicklung als politisch zwingend erachte. Natürlich mache ich mir auch keine Hoffnung, dass meine persönliche Altersrückstellung an mich ausgezahlt wird. Dann würde die Verschmelzung ja keinen Sinn machen.

Übrigens begründen die heutigen Protagonisten der Einheitsversicherung diese oft mit dem Argument, dass wir heute eine Zwei-Klassen-Medizin haben. Dieses Argument halte ich für falsch. Es gibt zwar heutzutage Leistungen, die nur von der PKV übernommen werden. Was viele nicht bedenken ist die Tatsache, dass der Leistungsumfang der PKV vertraglich festgelegt ist und es auch Leistungen gibt, welche die PKV nicht zahlt, die GKV jedoch schon. Die derzeitige Bevorzugung der Privatversicherungen bei den Anbietern resultiert nur daraus, dass die Anbieter ein vielfaches Honorar im Vergleich zur Behandlung von Kassenpatienten abrechnen können. Die wirkliche Zwei-Klasse-Medizin werden wir erst mit der neuen Einheitskasse sehen.

Ich freue mich auf Kommentare.

Update 18.11.2016:
Gestern kam der Brief meiner Krankenkasse, mein Beitrag erhöht sich um 23,9% im Vergleich zum Vorjahr. Da scheint die Deflationsbekämfung der EZB doch endlich zu funktionieren 😉

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Alternative zu blablacar.de

15. Juni 2016

Nun ist es so weit, auch blablacar.de nimmt jetzt Gebühren.

Es ist jetzt über 3 Jahre her, dass der bis dahin führende Anbieter mitfahrgelegenheit.de Gebühren eingeführt hat. Danach wurde blablacar schnell zur führenden Plattform, hat mitfahrgelegenheit übernommen und mittlerweile eingestellt.

Ob blablacar es anders ergehen wird?

Es gibt immer noch kostenlose Alternativen. Ich vermute, dass viele Nutzer jetzt wechseln werden.

http://www.mitfahren.de/

https://www.fahrgemeinschaft.de/index.php

https://www.bessermitfahren.de/

Bessermitfahren.de ist mE sehr intuitiv gemacht und sogar ohne Registrierung nutzbar.

Ich stelle meine Fahrten jedenfalls dort ein und hoffe, dass viele Nutzer die kostenlosen Alternativen ebenfalls nutzen werden. Man wird sehen, welche Plattform sich durchsetzen wird.

Mal sehen, ob blablacar von den Investoren dann immer noch mit 1.5 Mrd Us$ bewertet wird 😉

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Ingwer und Krebs – zur Richtigkeit eines Artikels im “Qualitätsmedium” focus.de

19. April 2016

In den Online-“Qualitätsmedien” focus.de oder spiegel.de sind ja ständig neue Artikel zu Gesundheitsthemen. Am letzten Wochenende weckte der Artikel “Mittel gegen Krebs? Wenn Ihnen ein Freund dazu rät, seien Sie skeptisch” meine Neugierde. Es geht um Lebensmittel, die laut “Pseudo-Studien” (Wortwahl im Artikel) gegen Krebs helfen können.

Es ist sicherlich löblich, vor Wundermitteln zu warnen bzw. Studienergebnisse kritisch zu hinterfragen. Natürlich gibt es Webseiten, die aus Ergebnissen von in-vitro Studien (außerhalb des meschlichen Körpers, z.b. im Reagenzglas oder mit Zellkulturen) marktschreierische Meldungen fabrizieren. Wenn man sich die zugrundeliegenden Studien dann anschaut – alle Studien sind idR zumindest das Abstract (Zusammenfassung) im Internet frei zugänglich – relativieren sich die Aussagen häufig.  Auch bei Tierversuchen ist die Übertragbarkeit auf den Menschen immer kritisch zu hinterfragen, darüber hinaus sind meist die getesteten Dosen (x mg pro kg Gewicht) übertragen auf den Menschen sehr hoch.

Was aber bei focus.de wohl seriös rüberkommen soll, ist bei Kenntnis der Studienlage jedoch schlicht falsch. Ich habe mich aus beruflichen Gründen intensiv mit der Studienlage zu Ingwer (kommt in Kürze als neues Produkt) beschäftigt. Focus online schreibt zu Ingwer und Krebs: “Doch alle Versuche fanden bislang nur im Reagenzglas statt”.

Eine Meta-Analyse zu Ingwer und Gastrointestinal (den Magen-Darm-Trakt betreffend) Krebs zitiert allein 15 in vivo Studien (meist Tierversuche) nur für diese Krebsarten, siehe

Ginger and Its Constituents: Role in Prevention and Treatment of Gastrointestinal Cancer

Es gibt sogar Studien am Menschen, z.B. über die Auswirkungen von Ingwer auf krebsrelevante Biomarker im Darm, siehe:

Effects of Ginger Supplementation on Cell Cycle Biomarkers in the Normal-Appearing Colonic Mucosa of Patients at Increased Risk for Colorectal Cancer: Results from a Pilot, Randomized, Controlled Trial

Zur Studienlage von Ingwer und Krebs habe ich folgenden deutschen Artikel veröffentlicht:

Studien zu Ingwer und Krebs

Im Gegensatz zum Stand des Focus-Artikels wird speziell die Kombination von Chemotherapie und Ingwer aktuell in der Krebsforschung diskutiert, siehe:

Ginger augmented chemotherapy: A novel multitarget non-toxic approach for cancer management.

Die Gabe von Ingwer während der Chemotherapie, aufgrund der antiemetischen (gegen Übelkeit und Erbrechen) Wirkung von Ingwer, wurde bereits in Studien untersucht, siehe:

Ginger (Zingiber officinale) reduces acute chemotherapy-induced nausea: a URCC CCOP study of 576 patients.

Anti-emetic effect of ginger powder versus placebo as an add-on therapy in children and young adults receiving high emetogenic chemotherapy.

Um es einmal deutlich zu sagen, obwohl es aus meiner Sicht selbstverständlich ist, kann es bei der Betrachtung der Wirkungen von Lebensmitteln nicht darum gehen, ein Wundermittel zu finden, welches klassische Behandlungen ersetzen kann oder unhaltbare Hoffnungen zu wecken.

Die Aussage im Focus Artikel zeigt aber, dass es bei den Qualitätsmedien wohl an Zeit mangelt, intensiv zu einem Thema zu recherchieren. Die Qualität der Aussagen ist dann dementsprechend.

Ich kann jedem nur raten, selbst zu recherchieren und zumindest die Studienzusammenfassungen selbst zu lesen, um sich eine fundierte Meinung bilden zu können. Wer des Englischen nicht so mächtig ist, kann mit google-Translate arbeiten.

 

 

 

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