Entscheidung des KG Berlin zum Abmahnmissbrauch im Online-Bereich
Über den Newsletter von Br. Bahr erfuhr ich heute von einer Entscheidung des KG Berlin zum Abmahnmissbrauch im Online-Bereich.
Laut UWG §8 (4) ist ein Anspruch unzulässig, “wenn sie unter Berüsichtigung der gesamten Umstände missbräuchlich ist, insbesondere wenn sie vorwiegend dazu dient, gegen den Zuwiderhandelnden einen Anspruch auf Ersatz von Aufwendungen oder Kosten der Rechtsverfolgung entstehen zu lassen.”
So weit das Gesetz, auf das sich unsere Justizministerin gerne beruft um zu begründen, dass die derzeitige Rechtlage ja ausreichenden Schutz vor Abmahnmissbrauch bietet. In der Praxis dienen nach meinen Erfahrungen (und ich kenne einige Abmahnungen aus meinem beruflichen Umfeld) fast alle Abmahnungen vorwiegend dem Zweck, den Abgemahnten mit Kosten zu belasten, wären also rechtsmissbräuchlich. Die Fälle in denen ein Gericht eine Abmahnung als Missbräuchlich einstuft, sind allerdings selten.
In der Praxis liegt bei vielen Abmahnungen außderdem der Verdacht nahe, dass Abmahnenden und Anwälte eine Vereinbarung haben, z.B. den Abmahnenden von Gegenansprüchen freizustellen oder sich die Einnahmen teilen. Dies ist nicht nur Missbräuchlich, sondern auch Betrug, in der Praxis leider kaum nachzuweisen.
Das Kammergericht Berlin hat in konkreten Fall einen Missbrauch erkannt, jedoch nicht auf Grund der Vielzahl der Abmahnungen, sondern aufgrund von Indizien, die darauf hinweisen, dass sich Abmahner und Anwalt die Kosten teilen würden. Unter anderen wurde mit einem “kostenneutralen” Vorgehen gegen “Schwarzverkäufer” geworben.
Im Klartext bedeutet das Urteil: Nur wer so blöd ist illegale Absprachen öffentlich zu machen, bei dem entscheidet das Gericht auf Missbräuchlichkeit. Anwälte und Auftraggeber, die sich den Gewinn teilen und dabei keine öffentlichen Spuren hinterlassen haben weiterhin die Lizenz zum abkassieren. Für die grundsätzliche Anmahnproblematik ist dies deshalb aus meiner Sicht leider kein erfreuliches Urteil. Von Seiten der Justizministerin wird das Problem weiterhin beschönigt, Gerichtsurteile, die dem Abmahnmissbrauch einen Riegel vorschieben werden wohl weiterhin die Ausnahme sein.
In solch krassen Fällen wie hier beschrieben ist zu Wünschen, dass auch die Strafgerichte mal ein deutliches Urteil sprechen und solche Betrüger auch in den Knast schicken.
Tags: Abmahnung, KG Berlin, rechtmissbräuchlich
Der Beitrag wurde am Mittwoch, den 16. Juli 2008 um 10:12 Uhr veröffentlicht und wurde unter Abmahnungen abgelegt. du kannst die Kommentare zu diesen Eintrag durch den RSS 2.0 Feed verfolgen. du kannst einen Kommentar schreiben, oder einen Trackback auf deiner Seite einrichten.Einen Kommentar schreiben
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